:) Erstberatung
Beim Erstberatungsgespräch wird speziell auf Ihre Wünsche und Fragen bzw. die Ihres Kindes eingegangen sowie bereits die Zahnsituation begutachtet und darauf abgestimmte Therapiemöglichkeiten erklärt.
Sie erfahren dabei, wann die Behandlung idealerweise begonnen werden soll, denn der richtige Zeitpunkt ist entscheidend!
Kosten Erstberatung: 85 €
:) Kieferorthopädisches Diagnosepaket
Dient zur Anfertigung aller erforderlichen diagnostischen Unterlagen, zur Erstellung einer detaillierten Diagnose und eines genauen Therapieplanes
– ausführliches Anamnesegespräch
– Röntgenbilder, inkl. Fernröntgen-Analyse
– Kiefergelenksuntersuchung
– Fotostatus
– Anfertigung von Gipsmodellen
– IOTN Befundung
In einem darauffolgenden ausführlichen Therapiegespräch werden die verschiedenen Behandlungswege besprochen.
Gesamtkosten: 325 €
:) IOTN-Befundung
Ob ein medizinischer Behandlungsbedarf besteht, soll mithilfe eines international üblichen Index (IOTN) festgestellt werden. Mit diesem Index werden Fehlstellungen aufgrund bestimmter Merkmale fünf Gruppen zugeteilt (von 1 = kein Behandlungsbedarf bis 5 = sehr großer Behandlungsbedarf).
Kosten IOTN-Befundung: im Diagnosepaket enthalten
:) Interzeptive Behandlung (Milchgebiss, Wechselgebiss bis alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, Kinder bis zum 12. Lebensjahr)
Die Korrektur von Kieferfehlstellungen und das gezielte Fördern des Wachstums erfolgen idealerweise in der Phase des größten Wachstumsschubes, also bereits während des Zahnwechsels.
Diese Form der Therapie wird überwiegend mittels abnehmbarer Zahnspangen durchgeführt.
Kosten: zw. 900-1500 € pro Behandlungsjahr
Die Interzeptive Behandlung von Kindern mit IOTN 4 und 5 wird, sobald das Behandlungsziel erreicht ist, von den Krankenkassen derzeit einmalig mit ca. 700 € bezuschusst.
Die Interzeptive Behandlung von Kindern, die nicht in die Klassifizierung IOTN 4 oder 5 fallen, kann weiterhin jährlich mittels Antrag bei den Krankenkassen eingereicht werden, wobei sich bei Bewilligung der Kostenzuschuss auf ca. 300 – 700 € (je nach Krankenkasse) pro Behandlungsjahr beläuft.
In beiden Fällen liegt die endgültige Entscheidung über die Gewährung bzw. den tatsächlichen Kostenersatz bei den Krankenkassen.
:) Kieferorthopädische Hauptbehandlung (bleibendes Gebiss, Kinder ab dem 12. Lebensjahr, Erwachsene)
Sobald alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, erfolgt die Zahnfehlstellungskorrektur mittels Zahnspangen, die die Kraft präzise und gezielt direkt auf jeden Zahn einzeln übertragen.
Grundsätzlich kommen dafür zwei völlig unterschiedliche Systeme zum Einsatz.
Je nach Fehlstellung und Patiententyp und Vorlieben kann somit das optimale auf den Patienten und seine Zähne maßgeschneiderte System ausgewählt werden. In manchen Fällen werden auch beide Systeme miteinander kombiniert.
1. Festsitzende Zahnspangen –Brackets:
Die Behandlungsdauer beträgt im Normalfall je nach Vorbehandlung (abnehmbare KFO) 1 ½ -3 Jahre.
Die Kosten richten sich nach der Komplexität der Fehlstellung und des damit verbundenen Behandlungsaufwandes. Es sind somit bereits zu Beginn die Kosten für die gesamte Behandlung unabhängig von deren Dauer bekannt.
Gesamtkosten: zw. 4.500 – 7.000 €
Patienten die unter 18 Jahre alt sind und in die Klassifizierung IOTN 4 oder 5 fallen, wird ein Anspruch auf Rückerstattung von 80% des aktuellen Kassentarifs der „Gratiszahnspange“ durch die jeweilige Krankenkasse gewährt.
Somit beträgt die Höhe der Rückerstattung bei Durchführung der Behandlung bei einem akkreditierten Wahlkieferorthopäden derzeit bis zu 3.000€ für die gesamte Behandlung.
Die Höhe des aktuellen Kassentarifes wird von den Krankenkassen jährlich neu festgelegt.
Kosmetische Keramik bzw. weiße Brackets sind im System „Gratiszahnspange“ ausdrücklich NICHT zulässig!
Patienten die älter als 18 Jahre sind bzw. nicht in die Klassifizierung IOTN 4 oder 5 fallen, werden bei Antragsbewilligung weiterhin von den Krankenkassen wie bisher mit ca. 300 – 1.000 € (je nach Krankenkasse) pro Behandlungsjahr bezuschusst.
In diesen Fällen ist eine Aufzahlung auf weiße Keramikbrackets zulässig.
In beiden Fällen liegt die endgültige Entscheidung über die Gewährung bzw. den tatsächlichen Kostenersatz bei den Krankenkassen.
2. Schienentherapie – Aligner-System
Bei dieser Therapieart beträgt die Behandlungsdauer im Normalfall je nach Vorbehandlung 1 -3 Jahre, wobei sich auch hier die Kosten nach der Komplexität der Fehlstellung und des damit verbundenen Behandlungsaufwandes richten. Es sind somit bereits zu Beginn die Kosten für die gesamte Behandlung unabhängig von deren Dauer bekannt.
3D-Behandlungsplan: 630 €
Behandlung: 3.700 – 7.000 €
Auch Aligner-Behandlungen werden in manchen Fällen von den Krankenkassen mit ca. 3.000 € bezuschusst.
Die endgültige Entscheidung über die Gewährung bzw. den tatsächlichen Kostenersatz liegt bei den Krankenkassen.
:) Retention:
Die Stabilisierung des Behandlungsergebnisses erfolgt mittels innen liegender geklebter Drähte und/ oder abnehmbarer Nachtspangen
Die Kosten für die erstmalige Anfertigung sowie die Kontrollbesuche bis 1 Jahr nach Abschluss der aktiven Behandlung sind in den Behandlungskosten inkludiert.